Vater setzt Baby in Babyschale im Auto neben Kleinkind – chatgpt-image-8-aug-2026-06-15-12

Kindersitze im Taxi – was gilt eigentlich?

08. August 2026

Eine Taxifahrt mit Kindern ist für viele Familien etwas ganz Alltägliches. Der Weg zum Bahnhof, zum Arzt, nach Hause oder zum nächsten Ausflugsziel ist schnell organisiert. Doch spätestens wenn ein Baby oder ein kleines Kind mitfahren soll, stellt sich eine wichtige Frage: Braucht ein Taxi eigentlich einen Kindersitz – und wer muss ihn bereitstellen?

 

Die Antwort ist etwas komplizierter, als man zunächst vermuten könnte. Denn grundsätzlich gelten auch im Taxi die gesetzlichen Regeln zur Sicherung von Kindern. Gleichzeitig gibt es für Taxen eine besondere Ausnahme, die viele Eltern gar nicht kennen.

 

Kinder, die noch keine zwölf Jahre alt und kleiner als 1,50 Meter sind, müssen grundsätzlich mit einer geeigneten Rückhalteeinrichtung gesichert werden. Das ergibt sich aus § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung. Dabei muss die verwendete Rückhalteeinrichtung für das jeweilige Kind geeignet und amtlich genehmigt sein.

 

Für das eigene Auto bedeutet das normalerweise: Wer mit Kindern unterwegs ist, hat für jedes Kind den passenden Kindersitz oder eine entsprechende Rückhalteeinrichtung dabei. Beim Taxi ist das allerdings nicht ganz so einfach. Ein Taxi muss schließlich für die unterschiedlichsten Fahrgäste bereitstehen – vom Kleinkind bis zum Erwachsenen. Würde ein Taxi für jede denkbare Alters- und Gewichtsklasse dauerhaft passende Kindersitze mitführen müssen, wäre das im täglichen Betrieb kaum praktikabel.

 

Deshalb sieht die Straßenverkehrs-Ordnung für Taxen eine besondere Regelung vor. Auf den Rücksitzen ist die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab neun Kilogramm beschränkt. Dabei muss mindestens eine Sicherungsmöglichkeit für ein Kind zwischen neun und 18 Kilogramm vorhanden sein. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht, wenn das Taxi regelmäßig Kinder befördert.

 

Damit ist auch eine der häufigsten Fragen beantwortet: Ein Taxi muss nicht für jedes beliebige Kind einen passenden Sitz bereithalten. Für Babys unter neun Kilogramm besteht diese besondere Verpflichtung nicht. Eine passende Babyschale müssen Eltern grundsätzlich selbst mitbringen. Auch der ADAC weist darauf hin, dass Babyschalen für Kinder unter neun Kilogramm vom Fahrgast selbst bereitgestellt werden müssen.

 

Gerade bei Babys empfiehlt es sich deshalb, bereits bei der Bestellung darauf hinzuweisen, dass ein Säugling mitfährt. Wer seine eigene Babyschale verwendet, hat außerdem den Vorteil, dass er mit dem Modell vertraut ist und weiß, wie das Kind darin angeschnallt wird. Wichtig ist allerdings immer, die Bedienungsanleitung des jeweiligen Kindersitzes zu beachten und ihn entsprechend den Vorgaben des Herstellers zu befestigen.

 

Bei größeren Kindern sieht die Situation anders aus. Hier kann das Taxi die vorgeschriebenen Kindersitze bereitstellen, sofern diese für das jeweilige Kind geeignet sind. Eltern sollten deshalb bei der Bestellung möglichst angeben, wie alt und – noch wichtiger – wie groß beziehungsweise schwer das Kind ist. So kann bereits im Vorfeld geklärt werden, welche Möglichkeit für die Fahrt zur Verfügung steht.

 

Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Kinder mitfahren. Denn die gesetzliche Sonderregelung für Taxen sieht die Sicherung von bis zu zwei Kindern ab neun Kilogramm vor. Wer beispielsweise mit drei kleinen Kindern unterwegs ist, sollte deshalb nicht einfach davon ausgehen, dass im Taxi automatisch drei passende Sitze vorhanden sind. Eine kurze Information bei der Bestellung kann hier unnötige Überraschungen vermeiden.

 

Sicherheit bleibt wichtiger als die Länge der Fahrt

„Wir fahren doch nur fünf Minuten“ – diesen Satz hört man vermutlich nicht nur bei Taxifahrten. Gerade kurze Wege werden schnell unterschätzt. Doch ein Unfall kann sich genauso auf einer Strecke von zwei Kilometern ereignen wie auf einer langen Urlaubsfahrt.

 

Ein normaler Sicherheitsgurt ist für kleine Kinder nicht einfach ein kleinerer Sicherheitsgurt. Wenn der Gurt nicht richtig am Körper anliegt, kann er bei einem Unfall seine Schutzwirkung nicht richtig entfalten und sogar zusätzliche Verletzungen verursachen. Deshalb sollte die Frage nach der richtigen Sicherung nicht davon abhängig gemacht werden, wie kurz die Fahrt ist.

 

Auch bei einem spontanen Taxi- oder Ausflugsverkehr mit Kindern lohnt es sich daher, vorher kurz zu überlegen: Welches Kind fährt mit, welche Größe beziehungsweise welches Gewicht hat es und welche Rückhalteeinrichtung wird benötigt?

 

Dabei sollte man auch nicht automatisch davon ausgehen, dass eine einfache Sitzerhöhung die beste Lösung ist. Entscheidend ist immer, dass die verwendete Rückhalteeinrichtung für das Kind geeignet ist und entsprechend ihrer Zulassung verwendet wird.

 

Ein weiterer Punkt, der gerade bei Babys wichtig ist, betrifft den Sitzplatz. Rückwärtsgerichtete Babyschalen dürfen auf einem Beifahrersitz mit aktivem Frontairbag nicht verwendet werden. Soll eine solche Rückhalteeinrichtung vorne eingesetzt werden, muss der Airbag entsprechend deaktiviert sein. Die hinteren Sitzplätze sind deshalb in der Regel die naheliegendere und sicherere Wahl.

 

Was Eltern bei der Taxibestellung wissen sollten

Am Ende ist es eigentlich ganz einfach: Wer mit einem Kind Taxi fahren möchte, sollte den Bedarf bereits bei der Bestellung angeben. Bei einem größeren Kind reicht die Information über Alter, Größe oder Gewicht häufig schon aus, um die passende Beförderung zu planen. Bei einem Baby sollte man davon ausgehen, dass eine geeignete Babyschale selbst mitgebracht werden muss.

 

Und natürlich gilt auch im Taxi: Während der Fahrt gehört das Kind in die vorgesehene Rückhalteeinrichtung und diese muss korrekt verwendet werden. Die gesetzliche Sonderregelung für Taxen bedeutet nämlich nicht, dass Kinder dort ohne geeignete Sicherung mitfahren dürfen. Sie regelt lediglich, in welchem Umfang ein Taxi entsprechende Rückhalteeinrichtungen bereithalten muss.

 

Für Taxiunternehmen bedeutet das wiederum, dass die vorhandenen Kindersitze regelmäßig kontrolliert werden sollten und nur entsprechend ihrer Zulassung eingesetzt werden dürfen. Für Eltern bedeutet es vor allem: Bei der Bestellung offen ansprechen, dass ein Kind mitfährt.

 

Denn eine gute Taxifahrt beginnt nicht erst mit dem Einsteigen. Sie beginnt bereits bei der Bestellung – und wenn vorher geklärt ist, welche Sicherung für das Kind benötigt wird, können Eltern entspannt einsteigen und der Fahrer kann sich auf eine sichere Beförderung konzentrieren.

 

Fazit

Auch im Taxi müssen Kinder grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gesichert werden. Gleichzeitig gibt es für Taxen eine besondere Regelung: Auf den Rücksitzen müssen zwei geeignete Kinderrückhalteeinrichtungen für Kinder ab neun Kilogramm vorhanden sein, wobei mindestens eine davon für ein Kind zwischen neun und 18 Kilogramm geeignet sein muss. Für Babys unter neun Kilogramm müssen Eltern grundsätzlich selbst eine geeignete Babyschale mitbringen.

 

Wer mit Kindern Taxi fährt, sollte deshalb schon bei der Bestellung kurz Bescheid geben. So lässt sich klären, welche Sicherungsmöglichkeit benötigt wird und ob gegebenenfalls ein eigener Kindersitz oder eine Babyschale mitgebracht werden sollte.

 

Denn auch wenn eine Taxifahrt manchmal nur wenige Minuten dauert: Bei der Sicherheit von Kindern sollte es keine Abkürzungen geben.

 

Hinweis zur rechtlichen Genauigkeit: Die Aussagen zur Kindersicherung habe ich anhand der aktuell geltenden StVO und aktueller Informationen des ADAC abgeglichen. Besonders wichtig ist die konkrete Formulierung in § 21 StVO: Die Taxi-Ausnahme bezieht sich auf Rücksitze und auf zwei Kinder ab 9 kg, wobei mindestens ein Sitz für 9–18 kg geeignet sein muss.

 

Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft sowie überarbeitet.